
Sie befinden sich hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der K&T · Kaufhold & Team GmbH, all Ihrer Franchisepartner und ihren/ deren jeweiligen Auftraggebern. (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. |
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§ 2 Anmeldungen Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen. Die Daten der Teilnehmer werden nur für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. |
§ 3 Bestätigungen Jede Anmeldung wird von K&T bestätigt. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie, falls gewünscht, die Bestätigung der Hotelreservierung sowie eine ausführliche Wegbeschreibung. |
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§ 4 Absagen/ Stornierungen von Trainings-/ Beratungsterminen (1) Absagen bei offenen Trainingsterminen Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn, fallen keine Stornokosten an. Bei einer Absage zwischen 4 und 2 Wochen vor Trainingsbeginn erhebt K&T 50% der Trainingsgebühr. Bei späterer Absage wird das volle Honorar fällig. Stellt der Kunde einen Ersatzteilnehmer, entfallen die Stornokosten. (2) Absagen durch Auftraggeber bei Inhousetraining/ -beratung Bei einer Absage bis 8 Wochen vor Trainingsbeginn, fallen keine Stornokosten an. Bei einer Absage zwischen 8 und 4 Wochen vor Trainingsbeginn erhebt K&T 50% der Trainingsgebühr als Stornokosten. Bei späterer Absage wird das volle Honorar fällig. Bei einem beiderseitig akzeptierten Ersatztermin entfallen die Stornokosten. |
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§ 5 Hotelreservierungen Hotelreservierungen werden auf Wunsch im Namen und Rechnung des Trainingsteilnehmers von K&T vorgenommen. |
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§ 6 Invest und Fälligkeit Das Trainingsinvest versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es ist vor Trainingsbeginn bzw. innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. |
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§ 7 Haftung Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall eines Trainings-/ Beratungstermins durch Krankheit des Trainers, bei zu geringer Teilnehmerzahl (gilt nur für offenen Trainings) oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Trainings/ der Beratung. Die K&T · Kaufhold & Team GmbH so wie alle Franchisepartner können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Auch weitere Regressansprüche sind ausgeschlossen. Sie erhalten bereits entrichtete Trainingsgebühren in diesen Fällen umgehend zurück erstattet oder können auf Wunsch auf einen anderen Termin umbuchen. |
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§ 8 Urheberrechte Die ausgeteilten Trainingsunterlagen oder nachgelieferte Dokumentationen dürfen, ohne schriftliche Genehmigung der Firma K&T · Kaufhold & Team GmbH so wie deren Franchisepartner, nicht vervielfältigt werden. |
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§ 9 Sonstiges Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. Diese Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. |
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§ 10 Gerichtsstand Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der jeweilige K&T Standort Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten. K&T ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. |


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